Ernst Müller-Meiningen jr.

deutscher Journalist; Redaktionsmgl. der Süddeutschen Zeitung; langjähr. Mitglied des Senats, des Rundfunkrats des Bayer. Rundfunks und des Dt. Presserats; Vors. des Bayer. Journalistenverbandes 1951-1971; kritisierte immer wieder den an obrigkeitsstaatlichen Prinzipien orientierten Strafprozess

* 8. Juni 1908 München

† 10. April 2006 München

Internationales Biographisches Archiv – Personen aktuell 27/2006

vom 8. Juli 2006 (la)

Herkunft

Ernst Müller-Meiningen jr., evang., war der Sohn des gleichnamigen, linksliberalen Politikers der Weimarer Zeit, Reichstagsabgeordneten sowie bayerischen Justizministers und stellv. Ministerpräsidenten. Im Reichstag hatte dieser den Gepflogenheiten entsprechend seinen Nachnamen auf Müller-Meiningen erweitert und so auf seinen Wahlkreis im damaligen thüringischen Staat Sachsen-Meiningen verwiesen. Um sich von seinem Vater, der 1944 starb, zu unterscheiden und dessen Andenken zu ehren, behielt M. den "junior" auch im hohen Alter bei.

Ausbildung

M. besuchte das humanistische Theresien-Gymnasium in München, studierte 1926-1930 Rechtswissenschaften in München und Kiel. Er promovierte mit der Dissertation "Die Beleidigung von Personen, die im öffentlichen Leben stehen" zum Dr. jur. und legte 1933 die Große juristische Staatsprüfung ab.

Wirken

Da M. während der NS-Diktatur Berufsverbot hatte und aus politischen Gründen weder zum Staatsdienst noch zur Anwaltschaft zugelassen wurde, arbeitete er 1933-1945 als juristischer Angestellter bei einer Großbank.

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs ...